Nach/Von Frankfurt / Main
ab:
Heddesheim, Ladenburg, Viernheim, 115,00 Euro
Hirschberg a.d.B.:
Schriesheim, Ilvesheim
Weinheim: 125,00 Euro
Edingen-Neckarhausen, Heidelberg Zentrum: ab 150,00 Euro
Nach/Von Stuttgart oder Frankfurt Hahn
ab:
Heddesheim ab 330,00 Euro
Nach Baden / Baden
ab:
Heddesheim ab 250,00 Euro
Großraumfahrzeuge bis 8 Personen jeweils 50,00 Euro Aufpreis. Andere Orte jederzeit gerne auf Anfrage.
Alle Preise in Euro und inkl. MwSt.
Voraussetzung für die angegebenen Preise ist eine Vorbestellung von mindestens einem Tag oder nach telefonischer Absprache!
!!!!Nachtfahrten können von den Normaltarifen abweichen!!!!
Die neuen Preise gelten ab 1.Januar 2024
§ 2 Beförderungsentgelt
(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich zusammen aus: (A) dem Fahrpreis, dieser besteht aus a) einem Grundpreis (Bereitstellung) b) einem nach Teilstrecken zu errechnenden Preis für die geleistete Beförderung (Kilometerpreis); eine Teilstrecke ist eine Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers c) einem Zeitpreis, der verkehrsbedingt oder vom Fahrgast veranlasst ist; eine Zeiteinheit ist eine Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers (B) Zuschläge für die Mitnahme von sperrigen Gütern.
(2) Die Tarifstruktur sieht eine eigene Preisstufe für Taxen mit bis zu 4 Fahrgästen und eine eigene Preisstufe für Großraumfahrzeuge bei einer Belegung mit 5 – 8 Fahrgästen vor.
§ 3 Höhe des Beförderungsentgeltes
(1) Der Fahrpreis (einschließlich Mehrwertsteuer) sowie die Zuschläge betragen je Fahrt im Pflichtfahrbereich: Grundpreis 3,80 € (einschließlich der 1. Fortschalteinheit) Kilometerpreis Tarifstufe I 1,20 €/km Pkw bis 4 Fahrgäste - (0,10 € je 83,33 m) (Anfahrt)* Tarifstufe II 2,40 €/km Pkw bis 4 Fahrgäste - (0,10 € je 41,67 m) (Zielfahrt)** Tarifstufe III 1,60 €/km Großraumfahrzeug ab 5 Fahrgäste (0,10 € je 62,50 m) oder nach ausdrücklicher Bestellung - (Anfahrt)* Tarifstufe IV 3,20 €/km Großraumfahrzeug ab 5 Fahrgäste (0,10 € je 31,25 m) oder nach ausdrücklicher Bestellung - (Zielfahrt)** Zeitpreis 37,00 €/h (0,10 € je 9,73 Sek.) ___________________________________________________________________ * Anfahrt zum Bestellungsort sowie für Fahrten, bei denen der Fahrgast zum Bestellungsort zurückkehrt (Rundfahrt) ** Fahrten, bei denen der Fahrgast nicht zum Bestellungsort zurückkehrt. Gepäckzuschlag a) Beförderung von Reisegepäck, Kinderwagen, Rollstühlen und Tieren kostenlos b) Sonstiges Gepäck (größere und sperrige Güter) bis zu 4 Gepäckstücken je 2,20 €
(2) Kann eine Fahrt nach Auftragserteilung durch den Fahrgast und Bereitstellung des Fahrzeuges durch den Fahrzeugführer aus Gründen, die der Fahrgast zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, ist der Grundpreis zu entrichten.
(3) Bestellungsort ist die Stelle, an der der Fahrgast zusteigt. Die Anfahrt zum Bestellungsort darf nur vom jeweiligen nächstgelegenen Taxenstandplatz aus berechnet werden.
(4) Der Fahrpreisanzeiger ist nach der Aufnahme des Fahrgastes auf die entsprechende Tarifstufe einzustellen.
(5) Bei Versagen des Fahrpreisanzeigers ist das Beförderungsentgelt entsprechend der zu ermittelnden Fahrstrecke nach Abs. 1 zu errechnen. Der Fahrgast ist hierauf hinzuweisen.
(6) Für Tiere besteht keine Beförderungspflicht, ausgenommen Blindenhunde. Über die Mitnahme entscheidet der Fahrer.